Zusätzliches Bewegungsangebot für Kinder
Außerdem nutzte der Jugendausschuss die Gelegenheit, auf das eine oder andere Versäumnis in der abgelaufenen Saison hinzuweisen. Insbesondere die Praxis bei Spielverlegungen ist gelegentlich gewöhnungsbedürftig. Hier baten die Staffelleiter darum, nicht nur möglichst frühzeitig und formgerecht Gegner, Staffelleiter und Schiedsrichter über die mögliche Spielverlegung zu informieren, sondern alle Beteiligten auch darüber aufzuklären, um welche Begegnung es sich überhaupt handelt.
Recht ausführlich wurden zwei Anträge für den Kinder- und Jugendbereich erörtert. Zum einen wird überlegt, den Kinderhandball analog zu den Minispielfesten mit zusätzlichen Bewegungsangeboten während der Spiele und Pokalturniere anzureichern. So wäre es möglich, eine Sammlung von Koordinations- und Bewegungsaufgaben zu erarbeiten. Einige dieser Aufgaben könnten die Kindermannschaften vor oder nach einem Spiel und Turnier zusätzlich absolvieren. Hiermit soll die motorische Grundausbildung der Kinder verbessert werden. Zusätzlich können Übungsleiter hierdurch Anregungen für den Trainingsbetrieb gewinnen. Der Lehrstab wird sich mit dieser Anregung intensiver beschäftigen und anschließend seine Überlegungen den Jugendleitern erneut vorstellen.
Zum anderen wurde angeregt, im Falle zweier sehr knapp besetzter Mannschaften in einer Altersklasse ein Doppelspielrecht für beide Teams für diejenigen Spieler einzurichten, die in der oberen Mannschaft eher zu wenig Spielanteilen kommen.
So würden zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Die betreffenden Akteure würden ausreichend Spielerfahrungen sammeln, zudem würde die Gefahr, dass eine Mannschaft wegen Personalnot abgemeldet werden muss, deutlich minimiert. Auffällig war die positive Resonanz der Jugendleiter auf diesen Vorschlag. Einhellige Meinung war, dass zwei bis drei Spieler fest für das Doppelspielrecht nominiert werden sollten. Weitere Steuerungsmöglichkeiten wären, dass nicht alle Doppelspieler gleichzeitig eingesetzt werden können oder dass der gegnerische Verein nach dem Spiel im Spielbericht vermerken lassen kann, dass ein Doppelspieler zu leistungsstark war. Bei wiederholter Meldung könnte dieser Akteur sein Doppelspielrecht verlieren. Auch hier sind bei weitem noch nicht alle Details besprochen. Eine Kommission wird sich mit dem Thema noch intensiver befassen.
Neben der Auslosung für die Aufstiegsrunde wurden auch die Jugend-Pokalrunden besprochen. Dabei soll Abschneiden der D-Jugendteams in der Pokalrunde auch maßgeblichen Einfluss auf die Meldung (Kreisliga oder Kreisklasse) für die folgende Saison haben soll. Dieses Vorgehen wird bei der E-Jugend bereits erfolgreich angewendet. In einem Großteil der Klassen stehen zudem die Meister und Staffelsieger bereits fest, in der A-Jugend- und D-Jugend-Kreisklasse steht am kommenden Wochenende jeweils ein Final-Four-Turnier statt.
Ab dieser Saison werden bei der C-Jugend (männlich und weiblich) sowie B-Jugend (weiblich) nur noch 18 statt wie bisher 20 Mannschaften auf Bezirksebene spielen. Jeder Kreis erhält zudem nur zwei feste Aufstiegsplätze, die Dritt- und Viertplatzierten auf Kreisebene spielen bezirksweit um die weiteren Plätze in den Bezirksligen. Neu ist auch, dass die 18 Teams zunächst auf drei Sechserstaffeln aufgeteilt werden. Nach einer normalen Hin- und Rückrunde folgen eine Meisterrunde (die beiden Erstplatzierten der drei Staffeln), eine mittlere Runde (Plätze drei und vier der drei Staffeln) und eine Platzierungsrunde (fünf und sechs), so dass die Teams auf insgesamt 20 Spiele kommen. Hier die weiteren Aufstiegsmodalitäten:
A-Jugend: Gemeldet sind zehn Mannschaften. Dabei bestreiten der VfL Mennighüffen und die JSG Rödinghausen/Spradow eine Vorqualifikation. Die übrig gebliebenen neun Teams ermitteln vier Vereine, die bezirksweit weiter spielen, jedoch auch noch in die Kreisliga zurückfallen können.
B-Jugend: Von den neun Teams haben die ersten drei die Bezirksliga sicher und spielen zusätzlich um Oberligaplätze. Der Vierte ist sicher in der Bezirksliga. Der Fünfte spielt ein Turnier der Kreisfünften um Bezirksliga-Restplätze.
A-Mädchen: Von fünf Mannschaften erreichen drei die weitere, auf Bezirksebene ausgetragene Qualifikation. Auch hier können die Mannschaften noch bis auf Kreisebene zurückfallen.