HSG-Heimspiele vor Zuschauern

Hygienekonzept von der Stadt Bünde genehmigt / 200 Zuschauer in der Moning-Halle aktuell zugelassen

Wir freuen uns unglaublich euch mitteilen zu können, dass das 1. Heimspiel der Verbandsliga am Freitag vor 200 Zuschauern stattfinden darf. Folgendes gilt es zu beachten:

Wir dürfen 200 Zuschauer in die Moning-Halle lassen. Für Gästefans ist es nicht möglich, an der Tageskasse Karten zu erwerben, wir haben allerdings Oberlübbe im Vorfeld 50 Karten zukommen lassen. Den genauen Ablauf am Freitag und – stand jetzt – für alle Heimspiele könnt ihr über unsere sozialen Accounts auch via Video verfolgen.

Das ist besonders: ihr bekommt an der Kasse einen Sitzplatz zugewiesen. Auf dem Weg zu diesem, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zwingend erforderlich. Am Platz dürft ihr diesen abnehmen. Wie überall aktuell müssen wir eure Daten erfassen. Dies ist per QR-Code digital oder analog auf Listen möglich. Eigene Kugelschreiber sind gerne gesehen.

Dauerkarten verkaufen wir in diesem Jahr auch wieder und diese haben eine Besonderheit: mit der Erwerb einer Dauerkarte habt ihr ein Anrecht auf einen Platz in der Halle, solange wir mind. 100 Zuschauer einlassen dürfen. Ansonsten gilt immer: First come, first serve. Also wenn die maximale Zuschauerkapazität erreicht ist, können wir leider keinen mehr reinlassen.

Wir freuen uns auf Handball mit euch!

Hygienekonzept der HSG TuS/EK Spradow

Zur Minimierung der Infektionsgefahr während der Corona-Pandemie
Stand: 30.09.2020

Einleitung
Es muss uns gelingen den Schutz aller am Spielbetrieb Beteiligten und der Zuschauer sicherzustellen um unseren Sport weiterhin ausüben zu können. Dies verlangt Engagement, Respekt und Achtsamkeit. Die oberste Priorität muss auf dem Infektionsschutz liegen. Dieses Konzept wird uns bei der Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen unterstützen. Dabei können wir nicht alle Einzelmeinungen diskutieren oder zu unterschiedlichen Grundlagen von Maßnahmen machen. Es mag sein, dass die Behörden Maßnahmen vorschreiben, die auf den ersten Blick nicht sinnvoll erscheinen. Ungeachtet dessen sind diese trotzdem umzusetzen um Schaden von der HSG Spradow fernzuhalten. – Der Vorstand

A . Geltungsbereich
Dieses Konzept gilt nur für den Handballspielbetrieb des HSG TuS/EK Spradow, bei denen Zuschauer zugelassen sind, und zwar in der

  • Sporthalle Spradow
  • Siegfried-Moning-Sporthalle

Dieses Hygienekonzept basiert auf der jeweilig geltenden Corona-Schutzverordnung, der DOSB-Leitplanken und dem DHB-Positionspapier RETURN TO PLAY. Es sind weiterhin die grundsätzlichen Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass außerhalb der reinen Sportausübung immer die Abstandsregel einzuhalten ist – auch in den Duschen und Umkleiden! Die kontinuierliche Fortschreibung und Anpassung der Maßnahmen erfolgten gemäß der aktuell nicht vorhersagbaren Entwicklung des weiteren Verlaufs der Corona-Pandemie.

B. Grundsätzlich umzusetzende Maßnahmen

Folgende Maßnahmen müssen von den HSG Spradow-Trainern bei jedem Heimspiel immer umgesetzt werden. Hierbei spielt es keine Rolle, in welcher Sporthalle das Heimspiel ausgerichtet wird oder ob Zuschauer erlaubt sind. Der Trainer kann grundsätzlich auch engagierte Eltern mit diesen Aufgaben betrauen.

  1. Den Gästeteams wird rechtzeitig vor dem Spieltag
  • das HSG-Hygienekonzept zur Kenntnisnahme und
  • die Kontaktdatenliste für Gästespieler und Offizielle (siehe Anlagen) per Mail zugesendet. Hierfür sind die Trainer verantwortlich. Die Anwesenheitsliste muss der Trainer rechtzeitig VOR dem Anwurf einfordern und vier Wochen aufbewahren.
  1. Die Gesundheitsprüfung der Gästespieler obliegt den Gästen. Eine entsprechende Verpflichtung werden der Handballkreis und der Handballverband in die Durchführungsbestimmungen zum Spielbetrieb aufnehmen.
  2. Der Trainer muss dafür Sorge tragen, dass unmittelbar nach dem Abpfiff alle Mannschaftsbänke von der HSG Spradow-Heimmannschaft desinfiziert werden und die Teams die Spielfläche umgehend verlassen. Diese Aufgabe kann auch auf ein Elternteil übertragen werden. Vorher dürfen anschließend spielende Teams nicht auf das Spielfeld.
  3. (gültig für die Siegfried-Moning-Halle) Die Heimmannschaft belegt die 3. Kabine und benutzt den Zugang zur Spielfläche hinter der Regiekabine, die Gästemannschaft benutzt die 1. Kabine und den Zugang zur Spielfläche vor der Regiekabine. So wird sichergestellt, dass sich die Mannschaften vor dem Betreten der Spielfläche nicht vermischen.
  4. Die Mannschaften spielen auf den Seiten, auf denen sie die Halle betreten. Nach einer Halbzeitpause wird auf einen Seitenwechsel . So ersparen sich die beteiligten Teams eine zusätzliche Desinfektion der Mannschaftsbänke nach einem Seitenwechsel. Der DHB wird eine entsprechende Öffnungsklausel in die Spielordnung aufnehmen, die der Handballverband umsetzen wird.
  5. Die technische Besprechung findet im anliegenden Leichtathletik Trakt, oder hilfsweise draußen statt.
    C. MNS-Pflicht/Verbot von Stehplätzen/maximale Zuschauerzahl/Nachverfolgung
  6. Sämtliche Spielbeteiligte/Zuschauer müssen im Vorfeld eines Spiels zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten im Falle einer Infektion mit SARS-CoV-2 erfasst werden.
  7. Sobald ein Zuschauer den Haupteingang einer Halle betritt besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (MNS). Das gleich gilt auch für die Spieler, Schiedsrichter, etc. Zuschauer dürfen nur ausgewiesene Stehplätze einnehmen und müssen auf diesen den Mund-Nase-Schutz (MNS) permanent tragen. Auf dem Weg zu/von den Sitzplätzen muss ein MNS getragen werden. Nur auf den Sitzplätzen dürfen diese abgenommen werden. Es dürfen lediglich die ausgewiesenen Sitzplätze belegt werden.
  8. Die zulässige Anzahl an Besucher beträgt:
  • Siegfried-Moning-Halle: 200 Zuschauer, davon 50 Plätze als Gästekontingent
  • Sporthalle Spradow: 25 Zuschauer
  1. In jeder Halle muss die Anzahl der maximal erlaubten Zuschauer eingehalten werden. Ggf. müssen darüber hinaus interessierte Besucher abgewiesen werden.
    D. Organisatorische Maßnahmen
  2. Sowohl in den Eingangsbereichen beider Hallen als auch in den Hallen selbst werden ausreichend Hinweisschilder ausgehängt, die Positionen sind in den anliegenden Skizzen markiert. Das gleiche gilt für kontaktlose Desinfektionsspender. Diese werden an allen Ein- und Ausgängen platziert, vergleiche anliegende Lagepläne.
  3. In den Hallenvorräumen/Tribünenbereichen sind Wegführungen als Einbahnstraßen auf dem Boden mit Klebeband zu markieren. Ebenso sind in den Wartebereichen (Kassenbereich, ggf. vor den Hallen, etc.) Abstandsmarkierungen anzubringen. Die Laufwege sind in den anliegenden Skizzen markiert.
  4. Der Kassenbereich ist mit Plexiglas-Schutzwänden mit Durchreichen zu versehen.
  5. Eine gute Durchlüftung in allen Räumen (Dusch-, Umkleideräumen, etc.) und der Sporthalle selbst reduziert das Infektionsrisiko. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Lüftungsanlage eingeschaltet ist. Die Oberlichter sind grundsätzlich in Kippstellung und nach Möglichkeit sind alle Türen geöffnet zu halten. Es ist Querlüftung zu bevorzugen.
    E. Verkauf von Speisen und Getränken
  6. Im Eventbereich der Siegfried-Moning-Halle wird es weiterhin einen Getränkeverkauf geben. Der Verzehr ist jedoch in der gesamten Halle untersagt. Erworbene Getränke dürfen nur im Außenbereich konsumiert werden.
  7. In der Sporthalle Spradow findet der Verkauf von Getränken lediglich außerhalb der Räume statt. Ein Verzehr in der Halle ist untersagt.
    F. Obliegenheit der HSG Spradow-Teams
  8. Nur bei Heimspielen der Teams, die für jedes Spiel namentlich zwei Personen für die Sporthalle Spradow als Corona-Helfer benennen, in der Siegfried-Moning-Halle vier, werden Zuschauer zugelassen. Mindestens zwei dieser Personen achten für die Gesamtdauer des Spiels ihrer Mannschaft als Corona-Helfer auf die Einhaltung des Hygienekonzeptes, insbesondere auf die Einhaltung der Dokumentationspflicht.
  9. Stehen keine Corona-Helfer zur Verfügung, findet das jeweilige Spiel ohne Zuschauer statt.
  10. Der Dienst der Corona-Helfer beginnt 30 Minuten vor dem Anpfiff ihres Teams und endet 30 Minuten vor dem Anpfiff des darauffolgenden Spiels. Diese Personen haben Hausrecht. Den Anweisungen der Corona-Helfer ist Folge zu leisten. Für die benannten Corona-Helfer wird eine Präsenzschulung angeboten. Die Teilnahme an einer Schulung ist verpflichtend.
  11. Corona-Helfer sind Erfüllungsgehilfen des Vereins. Sie müssen keine Konsequenzen befürchten, wenn sich ein Zuschauer/Gast trotz Aufforderung nicht an die Regeln dieses Konzeptes hält.
    G. Datenerfassung/Dokumentationspflicht
  12. Die Anwesenheit von Zuschauern ist für jedes einzelne Spiel separat zu erfassen/dokumentieren. So wird der erforderliche Aufwand für die Erfassung der zugehörigen Zeiträume reduziert. Die Erfassung erfolgt per App, oder mittels auszufüllender Liste.
  13. Kinder unter 16 Jahren, die allein die Halle betreten, müssen eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten für die Datenerfassung abgeben.
    H. Grundsätzliche Maßnahmen für Spieler/Wischer
  14. Vor dem Betreten des Hallenvorraums ist MNS anzulegen.
  15. Spieler, die sich zum Aufwärmen auf die Spielfläche begeben wollen, verlassen die Umkleide erst dann, wenn die vorher spielenden Mannschaften die Spielfläche verlassen hat.
  16. Die Sporttaschen/persönliche Gegenstände nimmt jeder Spieler nach dem Umziehen aus der Umkleide mit in die Sporthalle. Die Taschen werden während des Spiels hinter der Torauslinie und/oder in einem Geräteraum aufbewahrt.
  17. Kein Spieler/Trainer darf sich vor oder nach einem Spiel im Bereich um den Zeitnehmer-/Sekretärs-Tisch aufhalten.
  18. Wischer müssen mind. 14 Jahre alt sein. Sie tragen einen MNS und Einweg-Handschuhe. Bei minderjährigen Wischern muss eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegen. Wischer bzw. Wischmop sind vorab zu desinfizieren.
    I. Maßnahmen für Zuschauer
  19. Zuschauer verlassen nach jedem Spielabpfiff innerhalb von 10 Minuten die Tribüne. Hierbei ist ein MNS zu tragen. Wollen sie weitere Spiele sehen, müssen diese Zuschauer sich erneut im Vorraum registrieren lassen. Es muss also für jedes Spiel, welches ein Zuschauer sehen möchte, ein separater Erfassungszettel ausgefüllt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die zulässige Zuschauerzahl nicht überschritten wird.
  20. Zuschauern ist es untersagt in der Halbzeitpause, vor, zwischen oder nach den Spielen die Spielfläche zu betreten. Das gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche.
  21. Zuschauer benutzen ausschließlich die vorgesehenen Toilettenräume. Auf dem Weg zu den Toiletten und während des eigentlichen Toilettenganges muss ein MNS getragen werden. Vor dem Betreten und unmittelbar nach dem Verlassen der Toiletten müssen sich die Benutzer an den vor den Toiletten platzierten Desinfektionsspendern die Hände desinfizieren. In den Toilettenräumen muss der Mindestabstand eingehalten werden. Ist dies nicht gewährleistet ist so lange abzuwarten, bis vorhergehende Toilettenbenutzer die Toilettenräume verlassen haben. Version vom: 30.09.2020
    Inhaltlich verantwortlich: Sven Jurok HSG TuS/EK Spradow
    HSG TuS/EK Spradow – Herzogweg 21 – 32257 Bünde

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